Informationen für Eltern in RLP

Hier beantworten wir Ihre häufig gestellten Fragen zum Thema Elternengagement

Gründe für die FinanzierungSLücke

Warum überhaupt ein Beitrag der Eltern – hat das Bischöfliche Ordinariat so schlecht mit dem Land verhandelt oder schlecht gewirtschaftet?

Die öffentliche Finanzierung variiert je nach Bundesland, doch ist allen Modellen gleich, dass immer ein Eigenanteil bei der Schule verbleibt. Dieser wurde bisher stets vom Bistum aus Kirchensteuermitteln zu 100 Prozent getragen.

Im Hinblick auf die weitere Entwicklung des Kirchensteueraufkommens ist es umsichtig, frühzeitig die Basis der Beiträge für den Trägeranteil zu verbreitern.

Unabhängig davon sind wir kontinuierlich mit dem Land und der Stadt im Gespräch, um alle zur Verfügung stehenden Zuschüsse auszuschöpfen und die Finanzierung der freien Schulen zukunftsfest zu gestalten.

Freiwilligkeit der Beiträge und soziale Bedeutung

Ist das finanzielle Elternengagement verpflichtend?

Die Erhebung eines verpflichtenden finanziellen Elternbeitrages ist in Rheinland-Pfalz untersagt. Daher hat das erbetene Elternengagement den Charakter einer Spende, die immer freiwillig ist. Schulbesuch und Elternbeitrag sind nicht miteinander verknüpft.

Wird jetzt bei der Schulanmeldung auch eine Verdienstbescheinigung verlangt?

Ganz klar: Der Schulbesuch und die Leistung einer Spende stehen in keinem Zusammenhang. Dies wäre weder rechtlich zulässig noch von der Schulgesellschaft als christlichem Schulträger gewollt. Denn die Vermittlung von Bildung und Werten sollte nicht eine Frage des Einkommens sein.

Entsteht durch eine allgemeine monatliche Spende nicht eine starke soziale Unterscheidung hin zu einer Schule allein für Reiche?

Ein Blick nach Hessen zeigt, dass dies nicht der Fall ist: Dort hat das Bistum Mainz seit 2019 Schulgeld für alle neuen wie auch schon aktiven Schülerinnen und Schüler eingeführt. Seitdem hat kein/e Schüler/in wegen des Schulgeldes unsere Schulen verlassen.

Eine Erhebung auf der Basis der Sinus-Milieu-Analyse in kleinräumigen geografischen Bezügen aus dem Jahr 2022 hat für unsere Schulen ergeben, dass es zwischen den hessischen Schulen mit Schulgeld und den Schulen in Rheinland-Pfalz keine Unterscheidungen in der Herkunft der Schülerschaft gibt. Da in Rheinland-Pfalz kein Schulgeld eingeführt werden soll und kann, ist nicht mit einer Veränderung der Schülerschaft zu rechnen.

Kaufe ich mir mit dem Elternengagement auch das Abitur meiner Kinder?

Mit unserer Schul- und Wertegemeinschaft ist auch der Anspruch verbunden, Kinder individuell zu fördern und zu fordern. Spendenleistungen der Vergangenheit haben niemals dazu geführt, dass Noten an den katholischen Schulen im Bistum Mainz „geschenkt“ worden wären. Leistungen gilt es auch in Zukunft zu erarbeiten – mit hohem Engagement und optimaler Unterstützung der Schule.

Organisation und Verteilung der Beiträge

Gilt der Beitrag nur für neue Schüler oder auch für die, welche die Schule schon besuchen? Auch rückwirkend? Gibt es eine Staffelung für Geschwister?

Es gibt keine verpflichtenden Beiträge, sondern freiwillige Spenden, die von Familien aktiver Schülerinnen und Schüler, aber auch von Ehemaligen oder der Schule verbundenen Personen etc. geleistet werden können. Entsprechend gibt es auch keine rückwirkenden Beiträge oder Staffelungen.

Gibt es einen einheitlichen Beitrag über alle Schulen oder leistet jeder das, was er kann und will?

Da es sich um eine freiwillige Leistung handelt, ist jeder einzelne Spender frei in der Wahl der Spendenhöhe.

Kommt meine Spende meinem Kind direkt zugute oder geht der Beitrag in der großen Bilanz der gesamten Schulgesellschaft auf?

Die Spenden werden jeweils den einzelnen Schulen zugeordnet, so dass jede Spende zielgenau eingesetzt werden kann. So profitiert die gesamte Schulgemeinschaft – und damit letztlich jedes einzelne Kind.

Verteilung der Kosten und Aufgaben der beteiligten Parteien

Verabschiedet sich das Bistum aus der Finanzierung der Schulen?

Nein, das Bistum wird dauerhaft für eine Vielzahl an Kosten, die bei den Schulen anfallen, einstehen.

Wenn bereits für die Schulgesellschaft gespendet wird, haben doch die Fördervereine kaum mehr eine Chance!

Die Arbeit der Fördervereine wird sich sicher verändern. Doch sie bleibt genauso wichtig. Dies zeigen auch die Erfahrungen aus Hessen: Dort sieht man, dass die Fördervereine weiterhin sehr lebendig sind und die Schulgemeinschaften sehr gut ergänzen. Ihre Arbeit hat sich stärker in projektorientierte Aktionen verschoben.

Bistum, Schulgesellschaft, Förderverein – wer leistet welchen Beitrag?

Das Bistum trägt die dauerhafte Finanzierung der schulpastoralen und -psychologischen Dienste sowie der Abteilung katholische Schulen für die pädagogische Entwicklung. Hinzu kommen die Pensionsrücklagen für Beamte, die nur zu einem kleinen Teil von der Schulgesellschaft getragen werden. Darüber hinaus werden die Pachtzahlungen der Schulgesellschaft vom Bistum in eine zweckgebundene Rücklage für den Schulbau zurückgelegt, so dass auch zukünftige Baukosten gedeckt sind. Das Engagement des Bistums nimmt also einen hohen Stellenwert ein.

Im Sinne des Schulgesetzes ist die Schulgesellschaft ein privater Träger und als solcher verpflichtet, einen Eigenanteil der Kosten zu tragen. Während die Schulgesellschaft die Kosten für den operativen Betrieb der Schulen übernimmt, finanziert der Förderverein darüber hinausreichende Projekte oder Zuschüsse und erfüllt damit weiter eine wichtige Rolle.

Pachtzahlungen

Zu den Kosten des Schulbetriebes gehört die Miete als substanzieller Teil der Sachkosten. Gesetzliche Änderungen oder Naturkatastrophen könnten dazu führen, dass unerwartet hohe Millionenbeträge für den Schulbau aufgewendet werden müssen. Die Gebäude aller Schulen gehören weiterhin dem Bistum Mainz, da die damit verbundenen, kurzfristigen Risiken nicht planbar sind und den Stabilisierungskurs der Schulgesellschaft substanziell gefährden könnten.

Erträge aus den Gebäuden wie der Strom aus Photovoltaikanlagen, Einnahmen aus Untervermietungen oder anderweitigen Verwertungen fließen dem Schulbetrieb zu, da der Vertrag mit dem Bistum Mainz als Pachtvertrag abgeschlossen worden ist.

Die Pachtzahlungen der Schulen an das Bistum werden in einer Rücklage gesammelt und fließen nicht wie alle anderen Mieteinnahmen in den Haushalt des Bistums. Die Rücklage wird für den Schulbau zweckgebunden gebildet, damit größere Umbauten oder Sanierungen daraus finanziert werden können.

Das Bistum garantiert als Eigentümer aber die tatsächliche Investitionshöhe, auch jenseits der Mittel aus der Rücklage. Auf diese Weise übernimmt das Bistum dauerhaft Verantwortung in großer Dimension für den langfristigen Erhalt der Schulen.

Die Verwendung der Rücklagen wird auch den Schulen zugeordnet, gleichwohl ist die Verwendung der gesammelten Mittel hoffentlich erst Jahre oder gar Jahrzehnte später notwendig, wenn größere Baumaßnahmen bewältigt werden müssen.

gibt es Transparenz zu den Zahlen?

Für jede Schule gibt es eine sogenannte Betriebswirtschaftliche Auswertung (BWA). Diese stellt alle Kosten für Personal und Sachkosten dar. Aus der BWA können auch die Zuschüsse des Landes eingesehen werden. Dies ist einer der Vorteile der Schulgesellschaft, dass diese Transparenz hergestellt werden konnte.

Refinanzierung durch das BundesLand Rheinlandpfalz?

Die staatliche Refinanzierung in RLP ist sehr komplex. Die Personalkosten der Lehrkräfte werden mit Durchschnittskosten gedeckt, d.h. ein junges Kollegium wird mit etwas zu viel bezahlt, ein älteres wird nicht komplett finanziert. Alle Verwaltungskräfte (Sekretariat, Hausmeister, Betreuung, etc.) zählen zu den Sachkosten. Für die Sachkosten erhält jede Schule 10% der refinanzierten Personalkosten. Die daraus entstehende Lücke definiert den Eigenanteil, der zwischen 20 und 30% der tatsächlichen Kosten für den Betrieb der Schule liegt.

Der Eigenanteil für private Träger ist gesetzlich vorgesehen. In den vergangenen Jahrzehnten wurde dieser aus Kirchensteuermitteln finanziert, was perspektivisch nicht mehr gelingen wird. Wir sind immer bemüht, bei den Kosten alle Einsparpotenziale zu realisieren, so dass das Delta möglichst klein ist. Für den Rest bitten wir um Ihren Beitrag. 

Private Trägerschaft – Bedeutung, Rechte und Pflichten

Was versteht man eigentlich unter privater Trägerschaft und warum können die Schulen über eine Aufnahme von Kindern entscheiden?

Neben den staatlichen Schulen erlauben die Schulgesetze der Länder mehr oder weniger Vielfalt. In Rheinland-Pfalz sind die meisten Schulen in privater Trägerschaft kirchlich, da die zu leistenden Eigenanteile besonders hoch sind. Die Kirchen haben in der Vergangenheit die Eigenanteile aus Kirchensteuermitteln finanziert.

Katholische Schulen haben eine lange Tradition und ein eigenes Profil. Eltern müssen sich dafür bewusst entscheiden – genauso wie die jeweilige Schule über eine Aufnahme des Kindes entscheidet.

Ein Anspruch auf einen Platz in der Schule besteht bei freien Trägern nicht. Diese Entscheidungsfreiheit rechtfertigt überhaupt erst den Eigenanteil, denn Schulen in privater Trägerschaft müssen nicht eine wohnortnahe Versorgung sicherstellen, wie es Aufgabe der staatlichen Schulen ist.

Der Bildungsauftrag des Landes wird durch die Existenz von kirchlichen Schulen allerdings nicht ersetzt. Kirchliche Schulen müssen von den Eltern gewollt werden, d.h. sie haben nur da eine Berechtigung, wo es auch eine Nachfrage dafür gibt.

Steuerliche Auswirkungen

Kann man die Spenden von der Steuer absetzen?

Für jede Spende der Eltern wird eine Quittung – keine Spendenquittung – ausgestellt, mit der das Geld im Haushalt der Schule verbucht wird und die steuerlich verwendet werden kann.

Es liegt allerdings im Ermessen der jeweiligen Finanzämter, wie und in welcher Höhe der Beitrag steuermindernd angesetzt werden kann. Sicher haben Sie Verständnis dafür, dass wir hier keine Steuerberatung leisten können noch dürfen. Bitte wenden Sie sich dafür an Ihren Steuerberater.

An dieser Stelle nur ein Hinweis: Familienmitglieder (außer den Eltern) sowie Ehemalige oder der Schule verbundene Menschen können eine Spendenquittung erhalten und entsprechend von der Steuer absetzen.

Schulgesellschaft St. Martinus

Im Mittelpunkt der Mensch.

06131 253220

info@sg-sankt-martinus.com

Bischofspl. 2, 55116 Mainz